Ein Plattformwechsel scheitert selten an der reinen Datenmenge. Er scheitert daran, dass Daten zwar formal „herausgegeben“ werden, operativ aber kaum sinnvoll weiterverarbeitet werden können. Tausende Excel-Dateien, verstreute PDFs und fehlende Feldlogiken erzeugen Übergabekosten, Projektrisiken und faktische Abhängigkeit.
Ein fairer Exit beginnt deshalb nicht mit der Kündigung, sondern mit einer klaren Antwort auf eine einfache Frage:
In welchem Zustand bekomme ich meine Daten zurück?
Tausende Einzeldateien — ohne Struktur, ohne Dokumentation, ohne Zusammenhang.
Operative Wechselfähigkeit
exit-paket_2026-07_v1.2/
├─ bestand.xml
├─ schema.xsd
├─ feldkatalog.pdf
├─ dokumente/ (referenziert)
└─ pruefsummen.txt
Ein konsistentes, dokumentiertes XML-Paket — direkt maschinell weiterverarbeitbar.
ANFORDERUNGEN
Was ein brauchbarer Exit-Export leisten muss
Ein Exit-Export ist nur dann praxistauglich, wenn er nicht nur Daten liefert, sondern ihre technische und fachliche Wiederverwendbarkeit sicherstellt. Ein belastbarer Export umfasst mindestens:
Vollständiger Datenbestand, nicht nur Teilauszüge
Klare Relationen zwischen Beständen, Personen, Verträgen, Vorgängen und Dokumenten
Stabile IDs und eindeutige Relationen zwischen den Objekten
2
Schema und Felddefinitionen
XSD oder vergleichbare formale Schemabeschreibung
Datenfeldkatalog mit Feldname, fachlicher Bedeutung, Datentyp, Pflicht-/Kannfeld, Wertebereich und Beispielwert
Dokumentation von Enumerationen, Statuscodes und Sonderfällen
3
Paketlogik
Definierte Ordner- und Dateistruktur, eindeutige Benennungskonventionen
Versionskennzeichen für Exportstand und Datenmodell
Prüfsummen oder andere Integritätsmerkmale für zentrale Dateien
4
Dokumentenbezug
Dokumente nicht lose, sondern referenziert und zuordenbar
Klare Verknüpfung zwischen XML-Datensatz und zugehörigen PDF- oder Anhangsdateien
Trennung zwischen strukturierten Fachdaten und Belegdokumenten
5
Importfähigkeit
Mindestens ein Beispielexport
Mapping-Hinweise für Drittsysteme oder Folgeplattformen
Dokumentierte Regeln für Zeichensätze, Datumsformate, Nummernkreise und Pflichtfelder
6
Betriebsfähige Übergabe
Benannter technischer Ansprechpartner für Rückfragen
Definierter Übergabezeitpunkt und Exportstichtag
Dokumentation des Exports als Bestandteil des Exit-Prozesses, nicht als Kulanzleistung
PRAXISTEST
Der Praxistest für Entscheider
Vor der Unterschrift sollten drei Fragen gestellt werden:
1
Kann der Anbieter heute einen vollständigen, dokumentierten Testexport zeigen?
2
Ist das Datenformat maschinell nutzbar oder nur manuell lesbar?
3
Reicht die Dokumentation aus, damit ein Dritter den Bestand ohne Rückengineering übernehmen kann?
Wenn eine dieser Fragen offen bleibt, ist die Exit-Fähigkeit nicht gesichert.
VERTRAGSMASSSTAB
Der regulatorische Maßstab: DORA
Für regulierte Finanzunternehmen verlangt Art. 30 Abs. 2 lit. d DORA vertragliche Bestimmungen zu Zugang, Wiederherstellung und Rückgabe personenbezogener und nicht personenbezogener Daten in einem leicht zugänglichen Format — unter anderem bei Vertragsbeendigung. Unabhängig von einer unmittelbaren DORA-Pflicht ist genau das ein sinnvoller Maßstab für faire Plattformverträge.
Quellen
[1] Digital Operational Resilience Act (DORA), Artikel 30 — digital-operational-resilience-act.com/Article_30.html
[2] BaFin, Aufsichtsmitteilung Umsetzungshinweise DORA — bafin.de
[3] Digital Operational Resilience Act (DORA), Artikel 2 — digital-operational-resilience-act.com/Article_2.html
Stellen Sie uns die drei Fragen
Wir zeigen Ihnen einen vollständigen, dokumentierten Testexport — im ersten Gespräch, nicht nach der Unterschrift. Dieselben offenen Schnittstellen gelten bei uns nach innen wie nach außen.